Betrunken Fahrrad fahren

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▷ Darf man betrunken Fahrrad fahren?

Vielen Radfahrern wissen nicht, dass betrunken Fahrrad fahren eine Straftat sein kann. Die gute Absicht ein Auto gegen das Fahrrad zu tauschen, um dafür mehr trinken zu können, ist falsch.

In der Rechtssprechung spricht man von Blutalkoholkonzentration (BAK), kurz gesagt der Anteil von Alkohol im Blut. Da diese in Gramm pro Liter beziehungsweise Kilogramm gemessen wird, hat sich umgangssprachlich der Begriff Promille („pro Tausend“) durchgesetzt.

Wie hoch ist die erlaubte Promillegrenze für Radfahrer?

Genauso wie für Autofahrer, gilt auch für Radfahrer eine Grenze für die Konzentration von Alkohol im Blut. Die sogenannte Promillegrenze. Denn auch Fahrräder sind Fahrzeuge, mit denen man öffentlichen Verkehrsraum nutzt. Zunächst muss man zwischen der absoluten und der relativen Fahruntauglichkeit unterscheiden.
Die absolute Fahruntauglichkeit für Radfahrer hat der Gesetzgeber bei 1,6 Promille festgelegt. Die relative Fahruntauglichkeit beginnt bereits bei 0,3 Promille.
Fällst du durch deine Fahrweise auf oder bist gar in einen Unfall verwickelt, droht eine Strafanzeige.  Zum Vergleich: Für Autofahrer beginnt die absolute Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille. Die relative Fahruntauglichkeit beginnt ebenfalls bei 0,3 Promille. Bei 0,5 Promille kann aber bereits eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.

Straftat trotz geringem Alkoholpegel

☞ Achtung:

Selbst wenn Du mit z.B. 0,4‰ Promille, die Promillegrenze von 1,6‰ weit unterschreitest, kann Dir bereits die kleinste Nachlässigkeit als Straftat angelastet werden.

Dazu gehört zum Beispiel die Missachtung sogar einfacher Verkehrsregeln wie:

  • das Überfahren einer roten Ampel
  • Fahren auf dem Bürgersteig
  • Fahren in Schlangenlinien

Welche Strafen gibt es für Radfahren unter Alkoholeinfluss?

Die Strafen für betrunken Fahrradfahren sind denen für Alkohol hinter dem Steuer ähnlich. Wer einen Führerschein hat, muss damit rechnen diesen abgenommen zu bekommen, selbst wenn man mit dem Fahrrad unterwegs war.

Die Konsequenz  beim Überschreiten der 1,6 Promillegrenze sind:

  • 3 Punkte im Zentralverkehrsregister in Flensburg
  • eine MPU (Medizinisch-Psychlogische Untersuchung)
  • Sowie eine Geldstrafe.

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,3 Promille und auffälliger Fahrweise, droht bereits ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit oder sogar das Fahrverbot.

Zudem ist die zivilrechtliche Bedeutung zu beachten. Selbst wer schuldlos in einen Unfall verwickelt ist und dabei unter Alkoholeinfluss stand, muss mit einer Teilhaftung rechnen. Die Versicherungen verweigern oder kürzen in solchen Fällen oft den Anspruch auf Schadensersatz.

Kleines FAQ – Betrunken Fahrrad fahren

1. Wie hoch ist die erlaubte Promillegrenze für Radfahrer?

Die absolute Fahruntauglichkeit für Radfahrer hat der Gesetzgeber bei 1,6 Promille festgelegt. Die relative Fahruntauglichkeit beginnt bereits bei 0,3 Promille.

2. Wie sind die Strafen beim Überschreiten der Promillegrenzen für Radfahrer?

3 Punkte im Zentralverkehrsregister in Flensburg
– eine MPU (Medizinisch-Psychlogische Untersuchung)
– sowie eine Geldstrafe.

3. Welcher Promillewert beim Fahrrad fahren führt zu einem Strafverfahren?

Bei auffälligem Verhalten kann auch ein Promillewert zwischen 0,3 und 0,6 zu einem Strafverfahren führen.

Weiterführende Informationen gibt es im Fahrrad Bußgeldkatalog.

 

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